Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit stellen die nachfolgenden Rechtsgebiete dar, zu denen wir Sie auf unserer Seite "Aktuelles" in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entscheidungen informieren.
Laut Statistik wird jede dritte Ehe geschieden. Die familiären Konflikte steigen überproportional. Davon sind jährlich mehr als 100.000 Kinder betroffen. Die Probleme sind vielfältig und viele Fragen stellen sich im Laufe der Zeit immer neu. Was wird aus den Kindern, wie hoch ist mein Unterhaltsanspruch, welcher Anteil am Familienvermögen steht mir zu oder was wird aus meiner Rente, sind nur einige wenige elementare Fragen, die bei einer Trennung entstehen. Ohne Anwalt läßt sich so ein gravierender Einschnitt ins Leben nicht erfolgreich bewältigen. Wir haben uns für Sie auf dieses komplexe Gebiet des Familienrechts spezialisiert, weil wir der Überzeugung sind, daß in einer Zeit, in der jährlich tausende von gerichtlichen Entscheidungen ergehen, unzählige juristische Informationen relevant sein können und gerade im Familienrecht sehr häufig das Schicksal und die Zukunft eines Menschen entschieden wird, nur die beste juristische Arbeit gut genug ist. Schließlich wollen wir Ihr gutes Recht. Nur ein echter Spezialist kann ausreichend Fachwissen und Erfahrung erwerben, um gute und erfolgreiche Arbeit zu leisten. Unsere Beratungsschwerpunkte sind: Scheidungsrecht Unterhalt für Ehegatten sowie eheliche und nichteheliche Kinder Sorge- und Umgangsrecht Versorgungsausgleich Zuweisung der Ehewohnung und des Hausrats Vermögensauseinandersetzung Entwurf von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen Nichteheliche Lebensgemeinschaft Statusrecht, z.B. Vaterschaftsfestellung
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwältin Dr. Sabine Maier, Fachanwältin für Familienrecht
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Sie werden in sämtlichen Fragen hinsichtlich des Baurechts (BGB und VOB/B) bei uns beraten und vertreten.
Insbesondere bei der Vertragsgestaltung, der Regulierung von Baumängeln, dem Gewährleistungsrecht, Werklohnansprüche, Bauträgerrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht.
Wir vertreten Bauherren und Auftraggeber bei Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere wenn das in Auftrag gegebene Gewerk sich als mangelhaft herausstellt. Sofern ratsam, leiten wir umgehend ein sog. Selbständiges Beweisverfahren vor dem zuständigen Gericht ein. Wir vertreten Auftragnehmer, Architekten, Bauträger- und Handwerkerfirmen, sofern deren Kunden nicht bezahlen oder unberechtigterweise Mängel einwenden.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Dr. Michael Schneider, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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- Vertretung in Ermittlungsverfahren
- Vertretung in Gerichtsverfahren
- Strafbefehl
- Berufung und Revision
- Vermögensdelikte wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue
- Verkehrsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Beleidigungsdelikte
- Tötungsdelikte
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung und gemeingefährliche Straftaten
- Vertretung von Geschädigten und Nebenklägern
Wir unterstützen Sie in Straf- und Bußgeldverfahren und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich.
Häufig werden durch verfrühte Handlungen und Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren Weichenstellungen vorgenommen, die sich nicht rückgängig machen lassen und das Ermittlungsverfahren in eine unerwünschte Richtung führen. Wir geben Ihnen bereits an dieser Stelle die erforderliche Beratung und Unterstützung, um solche Fehler zu vermeiden und die Ihnen zustehenden Rechte voll auszuschöpfen.
Wir beantragen für Sie Akteneinsicht, besprechen die behördlichen Ermittlungsakten mit Ihnen und nehmen etwaige Termine im Ermittlungsverfahren für Sie oder mit Ihnen wahr. Durch die frühzeitige Tätigkeit nehmen wir bereits zu Beginn des Verfahrens Einfluß auf dieses, um Ihre Rechte ausreichend zu schützen. Soweit das Verfahren weiter geführt werden muss, geben wir die erforderlichen Stellungnahmen im Zwischen- und Hauptverfahren ab und verteidigen Sie im Hauptverhandlungstermin. Im verkehrsrechtlichen Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes und Verkehrsstrafrechtes beraten und vertreten wir Sie auch im Hinblick auf alle anderen berührten Aspekte.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Dr. Michael Schneider, Fachanwalt für Strafrecht
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- Arbeitsverträge
- Kündigung und Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
- Vergütung und Abfindung
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Mutterschutz und Elternzeit
- Urlaub
- Arbeitszeugnis
- Haftung im Arbeitsverhältnis
Wir beraten und vertreten Sie rund um das Thema Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Kündigungsschutzverfahren, im Bereich von Haftungsfragen aus dem Arbeitsverhältnis oder Lohnzahlungsansprüchen sowie in allen anderen arbeitsrechtlichen Bereichen. Dabei wahren wir Ihre Rechte sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber. Besonders wichtig ist aber auch die Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Arbeitsvertrages oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags und aller hiermit zusammenhängenden sozialrechtlichen Fragestellungen.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Siegfried Markl, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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- Unfallregulierung
- Personenschäden
- Schmerzensgeld
- Autokauf
- Leasing
- Führerscheinentzug
- MPU
- Bußgelder
- Fahrverbot
- Verkehrsstrafrecht
Auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen an, die Durchführung der Unfallregulierung von Fahrzeugschäden, die Geltendmachung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüche, Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen sowie die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche.
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, müssen verschiedene tatsächliche und rechtliche Fragen geklärt werden. Wir kümmern uns zunächst um die Regulierung bestehender Schadensersatzansprüche. Hier ist der frühzeitige Kontakt zum Rechtsanwalt geboten, um einerseits die erforderlichen Beweise sichern zu können und andererseits auch sämtliche Schadenspositionen geltend zu machen. Wir streben eine außergerichtliche Schadensregulierung an, setzen aber - wenn nötig - Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Daneben verteidigen wir Sie beim gleichzeitigen Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Im verkehrsrechtlichen Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes und Verkehrsstrafrechtes beraten und vertreten wir Sie auch im Hinblick auf alle anderen berührten Aspekte. So klären wir alle im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis und der Fahreignung auftauchenden Fragen und Problemstellungen. Uns ist die Wichtigkeit der Fahrerlaubnis und des Besitzes eines Führerscheines für unseren Mandanten bewusst. Wir unterstützen Sie dabei, die Fahrerlaubnis zu erhalten oder zurück zu gewinnen.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Siegfried Markl,
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Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
- Erbverträge
- Beratung bei der Gestaltung von Testamenten
- Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Abwehr von Pflichtteilansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Nachfolgeregelungen für Unternehmen
- Erbschaften im Falle der Insolvenz des Erben
Im Erbrecht geht es häufig um die erste richtige Weichenstellung im Erbscheinsverfahren. Typische Problemfelder sind die Geltendmachung als auch die Abwehr und Kürzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Die Testamentsauslegung anhand gesetzlicher Auslegungsregeln und die Behandlung von Vermächtnisansprüchen sind ebenfalls ein immer wieder aktuelle Problemkreise.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwältin Dr. Sabine Maier, Fachanwältin für Familienrecht
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Prozessvertretung insbesondere vor nachfolgend aufgeführten deutschen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht, Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshöfe, Bundesverwaltungsgericht, Sozialgerichte, Landessozialgerichte, Bundessozialgericht).
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Wir unterstützen Sie in sämtlichen Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Wir beantragen für Sie Akteneinsicht, besprechen die behördlichen Ermittlungsakten mit Ihnen. Durch die frühzeitige Tätigkeit nehmen wir bereits zu Beginn des Verfahrens Einfluss auf dieses, um Ihre Rechte ausreichend zu schützen. Soweit das Verfahren weiter geführt werden muss vertreten wir Sie im Hauptverhandlungstermin.
Im verkehrsrechtlichen Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes beraten und vertreten wir Sie auch im Hinblick auf alle anderen berührten Aspekte.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Dr. Michael Schneider, Fachanwalt für Strafrecht
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Wir beraten sie umfassend im Zivilrecht. Dies betrifft die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander und ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, ergänzt von vielen Spezial- und Nebengesetzen. Hierzu gehört insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht.
Inkassorecht mit den Schwerpunkten Mahnbescheidsverfahren, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Zwangversteigerungsanträge.
Die effiziente Bearbeitung von Mahn- und Beitreibungssachen einschließlich der Zwangsvollstreckung zur schnellen und möglichst weitreichenden Realisierung von Forderungen unserer Mandanten wird durch eine leistungsfähige EDV-Anlage mit eigener Software gewährleistet.
Wenn Sie Ihren Werklohn nicht erhalten haben oder der Kaufpreis nicht bezahlt wird: Wir betrieben gerne das Forderungsmanagement für Sie, mahnen Ihre Schuldner freundlich aber bestimmt und sorgen für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen. Dabei erhalten Sie soviel Information, wie Sie es wünschen, aber nicht mehr als Sie wollen. Im Idealfall schicken Sie uns Rechnung und Mahnung, wir kümmern uns selbständig um die Durchsetzung und sorgen für die Zahlung einschließlich Kosten und Verzugszinsen. Einwände klären wir mit Ihnen so, wie es in Ihre Arbeitsweise passt: Persönlich oder über Telefon und Email, aber immer individuell und sorgfältig. Wenn der Schuldner in Verzug ist, gehören die Rechtsverfolgungskosten zum Schaden, den der Schuldner Ihnen zu erstatten hat.
Zudem helfen wir Ihnen, Ansprüche wegen Mängeln oder aus Garantie geltend zu machen, Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadensersatz. Wir haben dabei viel Erfahrung und können Ihre Ansprüche mit Erfolg in vielen Lebensbereichen durchsetzen: Schmerzensgeld können Sie nicht nur nach einem Verkehrsunfall oder einem Hundebiss geltend machen, sondern auch im Vertragsrecht, z.B. wenn Sie als Mieter vor Ihrer Wohnung stürzen, weil Verkehrssicherungspflichten vom Vermieter nicht beachtet worden sind.
Auch sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kaufverträgen klären wir für Sie ab.
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Von der Beratung und der außergerichtlichen Vertretung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsvollstreckung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen u.a. auf folgenden Gebieten gerne zur Verfügung:
- Privates Mietrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Räumungsklagen
- Mietvertragserstellung
- Vertragsprüfung
- Mietmängel
- Mietminderung
- Betriebskosten
- Mieterhöhung
- Kautionsstreitigkeiten
Wir beraten und vertreten Sie rund um den Mietvertrag und das Grundeigentum. Wir wahren Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter, unabhängig davon, ob Sie als gewerblicher oder privater Vertragspartner betroffen sind. Wir unterstützen Sie bei dem Abschluss von Mietverträgen, deren Beendigung und bei der Durchsetzung von Änderungen der Miethöhe. So können im Einzelfall beispielsweise Kündigungen, Räumungs- und Zahlungsverlangen und anderes dem Rechtsanwalt vollständig übergeben werden. Wir klären im Zusammenhang mit Mietmängeln auftauchende Fragen und lösen etwaige Probleme der Betriebskostenabrechnung.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Siegfried Markl,
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Unsere Beratungsschwerpunkte sind: Beratung und vorsorgende Gestaltung vor / bei drohender oder eingetretener Insolvenz von Vertragspartnern. Beratung bei Ausreichung / Aufnahme und Ausgestaltung von Krediten in der Krise und deren Absicherung Sanierungsberatung und ihre Umsetzung Vertretung in Insolvenzverfahren. Vorbereitung zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den sog. Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Dr. Michael Schneider, Insolvenzverwalter, Treuhänder
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Hat ein Versicherungsunternehmen seine Kunden nicht richtig über das Widerspruchsrecht informiert, hat der Verbraucher ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Der Versicherer muss im Rahmen der Rückzahlung der gezahlten Prämien auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten.
Über die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die seit 1991 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Belehrungen, die zum Widerspruch und Rücktritt berechtigen. In vielen Policen wurde nicht oder nicht richtig über das Widerspruchs- oder das Rücktrittsrecht belehrt. Diese Tatsache ermöglicht auch nach Jahren des Abschlusses noch die Rückabwicklung des Vertrages. Und das lohnt sich: Denn anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf erhalten Sie bei einem Widerspruch oder Rücktritt Ihrer Lebens- und Rentenversicherungen bis zu 30% mehr Geld zurück. Dies gilt sogar, wenn Sie Ihre Versicherung bereits vorzeitig beendet haben oder Ihre Versicherung regulär abgelaufen ist.
Am 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals darüber entschieden, dass zahlreiche Lebensversicherungskunden ihren alten Vertrag auch noch heute widerrufen können, weil sie nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt wurden. Der Vorteil gegenüber der Kündigung: Sie erhalten alle gezahlten Prämien komplett zurück! Zusätzlich können Sie verlangen, dass der Versicherer Ihnen einen sogenannten Nutzungsersatz zahlt – was nichts anderes ist als Zinsen. Da der Versicherer mit Ihren Beiträgen Gewinne erwirtschaftet – also „Nutzungen“ gezogen hat – muss er diese Gewinne an Sie weitergeben.
Nach § 5a Versicherungs-vertragsgesetz in der bis Ende 2007 geltenden Fassung konnten Versicherungsnehmer, die einen Vertrag in den Jahren 1995 bis 2007 nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossen hatten und dabei fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht informiert worden waren, höchstens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie widersprechen. Im Rahmen des Policenmodells füllte der Kunde ein Antragsformular aus. Der Versicherer nahm den Antrag an, indem er dem Kunden den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen sowie die übrigen Vertragsunterlagen übergab.
Waren die Unterlagen unvollständig, und fehlte vor allem ein deutlicher Hinweis auf die Widerspruchsfrist, verstoßen die Verträge nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs gegen geltendes europäisches Recht. Ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten reiche nicht aus.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Dr. Michael Schneider,
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